Psychotherapie

Psychotherapie

Seit 2015 bin ich als Psychotherapeut in Gmunden tätig, seit 2001 in der Stadt Salzburg. Psychotherapie bedeutet für mich, die Ressourcen des Menschen zu wecken und zu stärken. Oft ist die Lösung bereits vorhanden und es geht um die begleitete Freisetzung des Potentials.

Je nach Intensität und Lösungswiderstand der Symptome wird das therapeutische Vorgehen gewählt und besprochen. Die Individualität des Menschen steht für mich im Vordergrund. Die Kanäle, über die wir Dinge aufnehmen und annehmen können, sind sehr verschieden. Wo Worte manchmal nicht hinkommen, bietet die Katathym-Imaginative Psychotherapie die Möglichkeit über Imaginationsübungen, Neues über sich zu erfahren, zu verstehen und zu integrieren.

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren. Eine Psychotherapie kann helfen, seelisches Leid zu verringern, zwischenmenschliche Beziehungen, die eigene Lebensqualität und die seiner Mitmenschen dauerhaft zu verbessern.

Wann sollten Sie mit einer Psychotherapie beginnen? Eine Psychotherapie empfiehlt sich bei:

Burnout & Stress
Depressionen
Ängsten (Phobien, Soziale Ängste, Höhenangst, Panikattacken)
Akute Krisensituationen im privaten oder beruflichen Bereich
Zwängen (Zwangsgedanken, -impulse, -handlungen)
Psychosomatischen Beschwerden
Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas)
Schwierigen Situationen in der Partnerschaft
Posttraumatische Belastungsstörung
Schlafstörungen
Persönlichkeitsstörungen (Borderline PS, Narzisstische PS,…)
ADHS im Erwachsenenalter
Suchterkrankungen  
Selbstverletzendes Verhalten

Erstgespräch:

Das Erstgespräch stellt den ersten persönlichen Kontakt zu Ihrem Therapeuten dar. Was sollte im psychotherapeutischen Erstgespräch geklärt werden?

In der psychotherapeutischen Behandlung sind das professionelle Anwenden der erlernten Methode, aber noch in einem größeren Maß das Miteinander, der Austausch und die therapeutische Beziehung wesentliche Grundlage für das Gelingen einer Psychotherapie. Bereits im Erstgespräch sollten Sie darauf achten, ob Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen, einfacher gesagt: ob die „Chemie“ stimmt. Im Erstgespräch können zudem folgende Fragen geklärt werden:

Was sind Ihre Therapieziele und Vorstellungen?

Wie ist die Einschätzung des Behandlungsbedarfes und der Behandlungsmöglichkeiten durch die Psychotherapeutin/den Psychotherapeuten?

Mit welcher Dauer der Psychotherapie ist in etwa zu rechnen (grobe Einschätzung)?

Ist eine Kassenfinanzierung der Psychotherapie (über Zuschuss oder andere Modelle) aufgrund des Behandlungbedarfs („Kranheitswertigkeit“) möglich bzw. von Ihnen erwünscht?

Wie sind die Urlaubs- bzw. die Absageregelungen?

Welche Psychotherapiemethoden werden angewandt?

 

Kosten:

Die Höhe des Honorars für eine Einzeltherapiestunde (50min) beläuft sich auf € 120,-. Die erste Stunde ist kostenlos, falls Sie nicht fortsetzen möchten.

Die Österreichisches Gesundheitskasse (ÖGK) refundiert pro Stunde Psychotherapie österreichweit einen Satz von € 28.-. Die anderen Kassen refundieren jeweils: SVS: € 45,- | BVA: € 42,40 | LKUF (Lehrer Kranken- und Unfallfürsorge): € 54,- | KFG (Krankenversicherung Gemeindebedienstete): € 58,50

Für die ersten 10 Stunden der Refundierung ist eine Überweisung zur Psychotherapie durch einen Arzt/Ärztin notwendig. Der Psychotherapeut kann dann die nachfolgenden Verlängerungsanträge direkt bei den Krankenkassen eingereichen. Zumeist wird die Refundierung für weitere Pakete von jeweils 20 bis 40 h Psychotherapie bewilligt.Die meisten Privatversicherungen zahlen zum Betrag der gesetzlichen Krankenkassen etwas dazu. Jedoch unterscheidet sich die Höhe der Zuzahlung und für wie viele Stunden diese in Anspruch genommen werden kann stark von Kasse zu Kasse.

 

Verschwiegenheit:

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).

Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinischen oder klinischpsychologischen Behandlungen. Die Ausübung und Ausbildung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich streng geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361). Die Berufsbezeichnung PsychotherapeutIn ist damit gesetzlich geschützt. In Österreich sind derzeit 23 wissenschaftliche psychotherapeutische Methoden anerkannt.

 

Ausbildung:

PsychotherapeutInnen lernen in einer ca. 6 Jahren langen Ausbildung eine heilsame Vertrauensbeziehung zum Patienten/zur Patientin aufzubauen und diese in der Behandlung nutzbar zu machen. Die Ausbildungen werden von staatlich anerkannten Vereinen angeboten. AusbildungskandidatInnen lernen die Theorie und Techniken einer Methode, unterziehen sich selbst ca. 350 Stunden Selbsterfahrung im Einzel- und Gruppensetting, absolvieren über 1000 Stunden Praktika und geben 600 Stunden Therapie unter Supervision.